Audits
Ein tiefer, unabhängiger Blick auf Import, Export und Ihr internes Kontrollprogramm – so, wie eine Behörde hinsieht. Sie erfahren, wo Ihre Prozesse halten, wo sie versagen und was zu tun ist.
Ein Audit lohnt sich, bevor die Behörde kommt – und erst recht, wenn sie schon da ist.
- Ein Konzern führt erstmals ein Export-Compliance-Programm ein
- Eine Zoll- oder Außenwirtschaftsprüfung läuft oder steht bevor
- Die Muttergesellschaft verlangt einen unabhängigen Nachweis
- Ein Antrag als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) ist geplant
- Zollabwicklung oder Zolldienstleister wurden neu organisiert
- Unternehmenskauf, Integration oder neue Standorte
Was wir prüfen
Import und Zoll
- Tarifierung und ihre Pflege in den Artikelstammdaten
- Zollwert einschließlich Fracht, Nebenkosten, Beistellungen und Lizenzgebühren
- Ursprung und Präferenznachweise
- Zollverfahren, Bewilligungen und Vereinfachungen
- Steuerung und Überwachung der Zolldienstleister
- Aufzeichnungen, Nachvollziehbarkeit und Aufbewahrung
Export und Exportkontrolle
- Güterklassifizierung, Dual-Use und Catch-all
- Genehmigungen und die Einhaltung ihrer Auflagen
- Endverwendungs- und Endverbleibskontrollen
- Sanktionslistenprüfung einschließlich Eigentums- und Kontrollverhältnissen
- Technologietransfer innerhalb und außerhalb des Konzerns
- Ausfuhrdokumente und Transaktionskontrollen
Internes Kontrollprogramm
- Richtlinien, Arbeitsanweisungen und Organisation
- Verantwortlichkeiten und ihre förmliche Bestellung
- Schulung und Sensibilisierung
- Überwachung, interne Kontrollen und Korrekturmaßnahmen
- Konzerninterne Warenbewegungen zwischen Standorten
Maßstab sind das Zollrecht der Union, die Dual-Use-Verordnung und das Außenwirtschaftsrecht sowie die Empfehlung (EU) 2019/1318 der Kommission zu internen Compliance-Programmen mit ihren sieben Kernelementen und das ICP-Merkblatt des BAFA.
Wie wir vorgehen
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Vorbereitung
Risikoanalyse über Warenströme, Standorte und Themen. Daraus entstehen Prüfprogramm, Stichprobenkonzept und Anforderungsliste.
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Systemprüfung
Wir erfassen Organisation und Prozesse je Standort und prüfen, ob die vorhandenen Kontrollen richtig angelegt sind.
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Prüfung vor Ort
Interviews mit Prozessverantwortlichen und operativen Mitarbeitern. Risikobasierte Stichproben von Im- und Exportvorgängen an allen Ihren Standorten im In- und Ausland.
Befunde mit Ursachenanalyse und deren Risikobewertung, praktische Empfehlungen und Umsetzungshilfe für Maßnahmen und Steuerung. Sie erhalten:
- Befundliste mit Risikobewertung und Ursachenanalyse
- Bericht je Gesellschaft und Zusammenfassung für die Geschäftsleitung
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Terminen
- Abschlusspräsentation – auf Wunsch für die Berichterstattung an den Konzern
- Alle Unterlagen auf Deutsch oder Englisch
Erfahrene Experten prüfen
Es prüfen kompetente und erfahrene Experten mit Hintergrund in Zoll und Exportkontrolle. Nichts wird an Berufseinsteiger delegiert.
Unabhängige Folgeprüfung
Das Prüfteam begleitet auf Wunsch auch die Umsetzung, sofern dem nichts entgegensteht. Eine spätere Folgeprüfung übernimmt ein neues Team. So bleibt das Ergebnis unabhängig.
Klare Wege bei heiklen Befunden
Zeigt sich eine Berichtigungs- oder Anzeigepflicht, greift ein vorher vereinbarter Eskalationsweg.
International
Standorte im Ausland prüfen wir vor Ort; für fremdes Recht arbeiten wir mit Partnern im jeweiligen Land.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Audit?
Das hängt von Zahl der Standorte und Umfang ab. Für ein Unternehmen mit einem Standort rechnen Sie mit einigen Wochen, für mehrere Standorte im In- und Ausland mit einigen Monaten von der Vorbereitung bis zum Abschlussbericht.
Stört das Audit den laufenden Betrieb?
Kaum. Die Vorbereitung läuft über Daten und Dokumente, Ihr Team stellt diese nur bereit. Vor Ort brauchen wir die Prozessverantwortlichen für Gespräche, in der Regel zwei Tage je Standort.
Können Sie auch während einer laufenden Zollprüfung prüfen?
Ja. Wir gleichen unsere Befunde mit den vorläufigen Feststellungen der Behörde ab, damit Korrekturen gezielt ansetzen.
Was passiert, wenn das Audit einen Verstoß aufdeckt?
Ob eine Berichtigung oder Offenlegung nötig ist, ergibt sich aus dem Gesetz, nicht aus unserem Bericht. Wir vereinbaren vorab, wer informiert wird und wer entscheidet. Den Bericht erhält nur Ihr Unternehmen.
Gibt es einen Festpreis?
Üblicherweise rechnen wir nach Stundensätzen ab. Für einen klar festgelegten Prüfungsumfang kann ein Audit aber auch zum Festpreis vereinbart werden. Erweitert sich der Umfang später oder entsteht zusätzlicher Aufwand, wird dieser so vergütet, wie es vertraglich vereinbart ist.