BITZERmainfort
Leistungen

Steuer

Wir beraten dort, wo Steuer und Zoll sich berühren, und begleiten Unternehmen durch Prüfungen und Ermittlungen – mit der Erfahrung aus der Zoll- und Steuerfahndung.

Umsatzsteuer

  • Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen und Reihengeschäfte
  • Umsatzsteuer- und Haftungsrisiken

Betriebsprüfung

  • Vorbereitung und Begleitung von Außenprüfungen
  • Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und Nachschauen
  • Einspruch und finanzgerichtliches Verfahren

Arbeitslohn und Mindestlohn

  • Lohnsteuer-Außenprüfung
  • Sozialversicherungsprüfung
  • Mindestlohn und Haftung des Auftraggebers

Bußgeld- und Strafverfahren

  • Verteidigung bei Steuerhinterziehung
  • Selbstanzeige und Berichtigung nach § 153 AO
  • Durchsuchung
  • Umgang mit der Steuerfahndung
  • Bußgeldverfahren wegen leichtfertiger Steuerverkürzung

Häufige Fragen

Was unterscheidet Betriebsprüfung und Steuerfahndung?

Die Betriebsprüfung ist ein Verwaltungsverfahren: Sie prüft, ob die Steuern richtig festgesetzt sind. Die Steuerfahndung ermittelt dagegen wegen des Verdachts einer Straftat. Wer beide Seiten kennt, erkennt früh, wann eine Prüfung zu kippen droht.

Wann ist eine Selbstanzeige noch möglich?

Solange kein Sperrgrund vorliegt – etwa eine bekanntgegebene Prüfungsanordnung, das Erscheinen eines Prüfers oder die Entdeckung der Tat. Die Selbstanzeige muss vollständig sein. Fehler in der Selbstanzeige sind kaum mehr zu heilen.

Was ist eine Berichtigung nach § 153 AO?

Erkennt ein Unternehmen nachträglich, dass eine Erklärung falsch war, muss es sie unverzüglich berichtigen. Das ist keine Selbstanzeige, sondern eine eigene Pflicht – wer sie versäumt, kann sich gerade dadurch strafbar machen.

Kann ich gezahlte Einfuhrumsatzsteuer immer als Vorsteuer abziehen?

Abziehen darf, wer die Ware für sein Unternehmen eingeführt hat und im Zeitpunkt der Einfuhr über sie verfügen konnte. Gerade bei Lieferungen ausländischer Lieferanten und bei Vertretung durch Spediteure können hier Probleme entstehen.

Hafte ich für den Mindestlohn bei Subunternehmern?

Ja. Wer Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet wie ein Bürge dafür, dass Subunternehmer und deren Nachunternehmer den Mindestlohn zahlen. Gute Verträge und Kontrollen begrenzen dieses Risiko.

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Verwandte Bereiche: Zoll · Compliance (Tax-Compliance)Kontakt: info@bitzer-mainfort.com, 02202 240 16 20