Compliance
Die beste Verteidigung ist ein System, das hält. Immer mehr Pflichten knüpfen an die Ware und ihre Herkunft an – von der Lieferkette bis zur CO₂-Bilanz. Wir bauen mit Unternehmen Abläufe auf, die im Alltag funktionieren und einer Prüfung standhalten, und klären auf, wenn doch etwas schiefgelaufen ist.
Kontrollsysteme
- Customs-Compliance und innerbetriebliche Zollorganisation
- Internes Kontrollprogramm (ICP) für die Exportkontrolle
- Tax-Compliance und innerbetriebliches Kontrollsystem
- Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Lieferkette und Menschenrechte
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD)
- Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit (EU-Zwangsarbeitsverordnung)
- Konfliktmineralien
- Risikoanalyse, Lieferantenprüfung und Beschwerdeverfahren
Umwelt und Einfuhr
- CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM)
- EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
- Sorgfaltserklärungen, Nachweise und Prüfungen durch Behörden
Schulungen
- Inhouse-Schulungen für Zoll-, Export- und Buchhaltungsteams
- Verhalten bei Prüfung und Durchsuchung
- Unterweisung von Geschäftsleitung und Ausfuhrverantwortlichen
Interne Untersuchungen
- Aufklärung von Verdachtsfällen
- Bewertung von Offenlegungs- und Berichtigungspflichten
- Abstimmung mit Behörden
Geldwäscheprävention
- Pflichten nach dem Geldwäschegesetz für Güterhändler
- Risikoanalyse und Know-Your-Customer
Häufige Fragen
Was bedeutet das Lieferkettengesetz für mein Unternehmen?
Größere Unternehmen müssen Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrer Lieferkette analysieren, vorbeugen und Abhilfe schaffen sowie ein Beschwerdeverfahren anbieten. Schwellenwerte und Pflichten ändern sich derzeit durch die EU-Lieferkettenrichtlinie – wir halten Sie auf dem aktuellen Stand.
Was verlangt CBAM von Importeuren?
Wer Waren wie Eisen, Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel oder Wasserstoff in die EU einführt, braucht ab bestimmten Mengen eine Zulassung als CBAM-Anmelder, muss die enthaltenen Emissionen erklären und mit Zertifikaten abdecken. Die Daten dafür kommen vom Lieferanten – das ist meist der schwierigste Teil.
Was regelt die Entwaldungsverordnung?
Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz sowie daraus hergestellte Waren dürfen nur noch in Verkehr gebracht oder ausgeführt werden, wenn sie entwaldungsfrei und legal erzeugt sind. Nachzuweisen ist das mit einer Sorgfaltserklärung samt Geodaten; der Zoll prüft deren Referenznummer bei der Abfertigung.
Was ändert die EU-Zwangsarbeitsverordnung?
Ab Dezember 2027 dürfen Produkte, die ganz oder teilweise in Zwangsarbeit hergestellt wurden, in der EU weder verkauft noch ausgeführt werden. Behörden können die Rücknahme und Entsorgung anordnen. Wer seine Lieferkette jetzt kennt, ist dann vorbereitet.
Was bringt ein Compliance-System im Ernstfall?
Es senkt nicht nur das Fehlerrisiko. Ein funktionierendes Kontrollsystem kann gegen Vorsatz und Leichtfertigkeit sprechen, wirkt sich bei einer freiwilligen Offenlegung im Außenwirtschaftsrecht darauf aus, ob und in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird, und schützt die Geschäftsleitung vor dem Vorwurf verletzter Aufsichtspflichten.
- AEO: Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
- EUDR: Die EU-Entwaldungsverordnung im Überblick
- Zoll-Compliance-System im Unternehmen aufbauen
- CBAM: Was Importeure jetzt wissen müssen