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Leistungen

Zoll

Wenn der Zoll prüft, nachfordert oder ermittelt, zählt, wer die andere Seite kennt. Wir beraten Unternehmen im Zollrecht und vertreten sie gegenüber Zollverwaltung, Gerichten und Ermittlungsbehörden.

Zollrecht

  • Tarifierung und verbindliche Zolltarifauskünfte
  • Zollwert, Lizenzgebühren und Verrechnungspreise
  • Warenursprung und Präferenzen
  • Zollverfahren und Bewilligungen
  • Einspruch und Klage gegen Abgabenbescheide
  • Berichtigung fehlerhafter Zollanmeldungen

Zollprüfung

  • Vorbereitung und Begleitung von Außenprüfungen
  • Nacherhebungen und Erstattungen
  • Verhandlung mit Prüfungsdiensten und Hauptzollämtern

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

  • Prüfungen nach Mindestlohn- und Schwarzarbeitsgesetz
  • Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung
  • Begleitung vor Ort und Aufarbeitung danach
  • Bußgeld- und Strafverfahren

Bußgeld- und Strafverfahren

  • Verteidigung bei Steuerhinterziehung und Hinterziehung von Einfuhrabgaben
  • Bußgeldverfahren wegen Zollordnungswidrigkeiten
  • Durchsuchung, Beschlagnahme und Akteneinsicht
  • Selbstanzeige

Häufige Fragen

Wie läuft eine Zollprüfung ab?

Das Hauptzollamt kündigt die Außenprüfung mit einer Prüfungsanordnung an. Die Prüfer sehen Unterlagen, Daten und Abläufe durch, oft für mehrere Jahre. Am Ende stehen eine Schlussbesprechung und ein Prüfungsbericht; Nachforderungen folgen per Bescheid. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr lässt sich in der Schlussbesprechung noch bewegen.

Wie weit zurück darf der Zoll nachfordern?

In der Regel drei Jahre ab Entstehen der Zollschuld. Steht eine Straftat im Raum, verlängert sich die Frist auf bis zu zehn Jahre.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Abgabenbescheid?

Oft ja – gerade bei Zollwert, Tarifierung und Präferenzen. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats eingelegt werden. Zusätzlich lässt sich beantragen, die Zahlung bis zur Entscheidung auszusetzen.

Was tun, wenn die Zollfahndung vor der Tür steht?

Ruhe bewahren, sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen, keine Angaben zur Sache machen und sofort einen Berater anrufen. Lassen Sie sich ein Verzeichnis aller mitgenommenen Unterlagen geben.

Kann man Fehler beim Zoll selbst korrigieren?

Ja. Fehlerhafte Anmeldungen lassen sich berichtigen, und weil Einfuhrabgaben Steuern sind, ist auch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich. Welcher Weg passt und welche Fristen laufen, hängt vom Einzelfall ab.

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