BITZERmainfort
Leistungen

Exportkontrolle

Sanktionen und Exportbeschränkungen ändern sich schnell, Verstöße wiegen schwer. Wir klären, was geliefert werden darf, holen Genehmigungen ein und stehen Unternehmen zur Seite, wenn ein Verstoß im Raum steht.

Güter und Genehmigungen

  • Güterklassifizierung nach Dual-Use-Verordnung und Ausfuhrliste
  • Anträge beim BAFA, Allgemeingenehmigungen, Nullbescheide
  • Technologietransfer und technische Unterstützung

Embargos und Sanktionen

  • Länderembargos, insbesondere Russland, Belarus und Iran
  • Personenbezogene Sanktionen und Sanktionslistenprüfung
  • Re-Export, Umgehungsrisiken und Drittlandgeschäfte

Re-Exportrecht USA und China

  • US-Re-Exportrecht (EAR) einschließlich De-minimis-Regel und Foreign Direct Product Rule
  • Chinesisches Exportkontroll- und Re-Exportrecht
  • Konflikte zwischen EU-, US- und chinesischem Recht

Prüfungen und Verstöße

  • Außenwirtschaftsprüfungen durch den Zoll
  • Berichtigung fehlerhafter Ausfuhranmeldungen
  • Freiwillige Offenlegung nach dem Außenwirtschaftsgesetz
  • Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob meine Ware eine Genehmigung braucht?

Entscheidend sind die Güterlisten der Dual-Use-Verordnung und der deutschen Ausfuhrliste, das Bestimmungsland, der Empfänger und die Verwendung. Auch nicht gelistete Güter können genehmigungspflichtig sein, wenn eine kritische Endverwendung bekannt ist.

Was ist ein Nullbescheid?

Ein Bescheid des BAFA, dass eine bestimmte Ausfuhr keiner Genehmigung bedarf. Er schafft Sicherheit gegenüber Kunden, Banken und dem Zoll.

Wer ist Ausfuhrverantwortlicher?

Ein Mitglied der Geschäftsleitung, das gegenüber dem BAFA benannt wird und persönlich für die Einhaltung der Exportkontrolle einsteht. Ohne Ausfuhrverantwortlichen erteilt das BAFA keine Genehmigungen.

Braucht mein Unternehmen ein internes Kontrollprogramm (ICP)?

Wer Dual-Use-Güter ausführt, braucht ein internes Kontrollprogramm. Für bestimmte Genehmigungen ist es ausdrücklich Voraussetzung, und im Ernstfall zeigt es, dass Sie Ihre Pflichten ernst nehmen.

Was tun bei einem Verstoß?

Auch fahrlässige Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Ob und in welcher Höhe, lässt sich zum Beispiel durch eine freiwillige Offenlegung beim Hauptzollamt beeinflussen. Bei Vorsatz wird es gefährlich. Generell gilt: Holen Sie sich früh eine kompetente und umfassende Beratung.

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Verwandte Bereiche: Audits · Zoll · Compliance (internes Kontrollprogramm)Kontakt: info@bitzer-mainfort.com, 02202 240 16 20