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Durchsuchung durch die Zollfahndung

Sieben Uhr morgens, ein Dutzend Beamte im Foyer. Was bei einer Durchsuchung passiert, welche Rechte Sie haben und welche Fehler sich später kaum noch korrigieren lassen.

Markus Bitzer · Stand: Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit

Die Zollfahndung ermittelt bei Verdacht auf Steuerhinterziehung, etwa die Hinterziehung von Einfuhrabgaben wie Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und Antidumpingzöllen, bei Verstößen gegen Embargos und Exportkontrolle, bei Schmuggel oder bei Verstößen im Bereich der Verbrauchsteuern. Eine Durchsuchung kommt immer unangekündigt – und immer erst dann, wenn die Ermittler ihre Vorarbeit erledigt haben. Was in den ersten Stunden geschieht, prägt oft das ganze Verfahren.

Was die Beamten dürfen

Grundlage ist in der Regel ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss. Er nennt den Tatverdacht, die Beschuldigten, die zu durchsuchenden Räume und die gesuchten Beweismittel. Nur bei Gefahr im Verzug darf ohne Beschluss durchsucht werden. Die Beamten dürfen Räume betreten, Unterlagen und Datenträger sichten und Beweismittel mitnehmen. Sie dürfen dabei nicht über das hinausgehen, was der Beschluss deckt.

Die ersten Minuten

  1. Ruhe bewahren und kooperativ auftreten. Widerstand oder Behinderung schaden nur. Das Verschwindenlassen von Unterlagen oder Daten ist ein schwerer Fehler und kann einen Haftgrund schaffen.
  2. Den Beschluss zeigen lassen. Bitten Sie um eine Kopie und lesen Sie ihn genau: Wer ist beschuldigt, was wird gesucht, welche Räume sind erfasst?
  3. Sofort einen Verteidiger anrufen. Die Beamten müssen mit der Durchsuchung nicht warten, bis er da ist, lassen ihn aber in der Regel telefonisch zu Wort kommen. Je früher ein Berater dabei ist, desto besser.
  4. Eine Person als Ansprechpartner bestimmen. Sie begleitet den Einsatzleiter, koordiniert intern und dokumentiert, was geschieht.

Schweigen ist kein Schuldeingeständnis

Beschuldigte müssen keine Angaben zur Sache machen – und sollten es während einer Durchsuchung auch nicht. Spontane Erklärungen, gut gemeinte Richtigstellungen und lockere Gespräche beim Kaffee landen im Vermerk und lassen sich später kaum wieder einfangen. Angaben zur Person sind dagegen zu machen.

Auch Mitarbeiter sollten während der Durchsuchung keine spontanen Auskünfte geben. Ob und wann sie als Zeugen aussagen müssen, ergibt sich aus einer förmlichen Ladung – und auch dann dürfen sie die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung sie selbst belasten könnte. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter darüber ruhig und sachlich, ohne sie zu beeinflussen.

Sicherstellung und Beschlagnahme

Die Beamten werden Sie bitten, Unterlagen „freiwillig“ herauszugeben. Bedenken Sie: Wer freiwillig herausgibt, verzichtet auf einen Teil seiner Rechtsschutzmöglichkeiten. Oft ist es besser, der Mitnahme zu widersprechen und die förmliche Beschlagnahme zu verlangen – ohne die Durchsuchung zu behindern.

  • Bestehen Sie auf einem genauen Verzeichnis aller mitgenommenen Unterlagen und Datenträger.
  • Bitten Sie um Kopien von Unterlagen, die Sie für den laufenden Betrieb brauchen.
  • Bei Daten ist häufig eine Spiegelung vor Ort möglich, sodass Server und Rechner im Haus bleiben.
  • Korrespondenz mit Ihren Verteidigern ist besonders geschützt – weisen Sie darauf hin.

Nach der Durchsuchung

Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit. Über den Verteidiger erhalten Sie Akteneinsicht und erfahren, worauf der Verdacht tatsächlich beruht. Erst dann lässt sich eine Strategie entwickeln. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel nicht mehr möglich. Ein frühes, gut vorbereitetes Gespräch mit Staatsanwaltschaft oder Strafsachenstelle kann aber viel bewirken.

Denken Sie auch an das Unternehmen selbst: Banken, Kunden und Lieferanten erfahren schnell von einem Einsatz. Eine abgestimmte, knappe Kommunikation nach innen und außen verhindert Gerüchte.

Vorbereitet sein

Unternehmen mit Bezug zu Zoll und Außenhandel sollten einen kurzen Notfallplan haben: Wer wird angerufen, wer begleitet die Beamten, wer informiert die Geschäftsleitung? Empfang und Assistenz sollten wissen, was zu tun ist. Ein einseitiges Merkblatt am Empfang ist oft mehr wert als jedes Handbuch.

In unserem Team arbeiten ehemalige Zollfahnder. Wir wissen, wie eine Durchsuchung vorbereitet wird, was die Ermittler suchen und wie man ihnen sachlich und auf Augenhöhe begegnet.

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